Regelungen des Sprechstundenbedarfs
Eine übergreifende bundesweite Regelung zur Erstattungsfähigkeit von Produkten bzgl. des Sprechstundenbedarfs existiert nicht. Aktuell gibt es 17 unterschiedliche SSB-Vereinbarungen (Sprechstundenbedarfsvereinbarungen), die zwischen den KV und den jeweilig zuständigen Landesverbänden der Kassen geschlossen werden. – Siehe hierzu die unten abrufbaren Bestimmungen der regionalen SSB-Vereinbarungen.
Einige generelle Vorgaben gelten bundesweit:
So muss die Verordnung des Sprechstundenbedarfs zur Zeit über Rezeptmuster 16 erfolgen. Der Bezug des Sprechstundenbedarfs soll dabei quartalsweise erfolgen. Neben den Grundregelungen aus den jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen ist vom Verordner auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu achten. Dazu gehört auch der Preisvergleich von größeren zu kleineren Verpackungseinheiten. Der Sprechstundenbedarf und dessen Verordnung wird dem Arzneimittel-/Verbandsmittel-Richtgrößenvolumen zugerechnet also dem Budget und unterliegt dabei der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs ist abhängig von der KV. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die jeweiligen SSB-Vereinbarungen und Informationsseiten als Direktlink (Alle Angaben ohne Gewähr):
Baden-Württemberg
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Baden-Württemberg
Sprechstundenbedarf KV Baden-Württemberg
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Bayern
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Bayern
Sprechstundenbedarf KV Bayern
Kassenärztliche Vereinigung Bayern
Berlin
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Berlin
Sprechstundenbedarf KV Berlin
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Brandenburg
Sprechstundenbedarfsvereinbarung Primärkassen KV Brandenburg
Sprechstundenbedarfsvereinbarung Ersatzkassen KV Brandenburg
Sprechstundenbedarf KV Brandenburg
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Bremen
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Bremen
Sprechstundenbedarf KV Bremen
Kassenärztliche Vereinigung Bremen
Hamburg
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Hamburg
Sprechstundenbedarf KV Hamburg
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Hessen
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Hessen
Sprechstundenbedarf KV Hessen
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Mecklenburg-Vorpommern
Sprechstundenbedarf KV Mecklenburg-Vorpommern
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Niedersachsen
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Nordrhein
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Nordrhein
Sprechstundenbedarf KV Nordrhein
Kassenärztliche Vereinigung KV Nordrhein
Rheinland-Pfalz
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Rheinland-Pfalz
Anlage 1: Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf | ab 01. Januar 2022
Sprechstundenbedarf KV Rheinland-Pfalz
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Saarland
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Saarland
Anlage zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung gültig ab 01.02.2022
Sprechstundenbedarf KV Saarland
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Sachsen
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Sachsen
Sprechstundenbedarf KV Sachsen
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Sachsen-Anhalt
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Sachsen-Anhalt
Anlage "Verordnungsfähige Mittel" zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung ab 01.01.2021
Sprechstundenbedarf KV Sachsen-Anhalt
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Schleswig-Holstein
Sprechstundenbedarf KV Schleswig-Holstein
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Thüringen
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Thüringen
Sprechstundenbedarf KV Thüringen
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Westfalen-Lippe
Sachverzeichnis, Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Westfalen-Lippe
Sprechstundenbedarf KV Westfalen-Lippe
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Thomas Kramer
Produktmanager
Tel.: +49 5207 991688-35
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